Fahrschule Funda

LKW-Ausbildung.

Unsere Ausbildung.

Unsere Fahrschule ist spezialisiert auf die theoretische und praktische Fahrschulausbildung.

Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus: (weitere Klassen auf Anfrage)

PKW: Führerschein-Klasse B ​
Motorrad: Führerschein-Klasse A Offen
Motorrad: Führerschein-Klasse A2
Motorrad: Führerschein-Klasse A1
LKW: Führerschein-Klasse C/CE
PKW: Führerschein-Klasse B ​
Die Führerscheinklasse B umfasst Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse mit bis zu 3,5 t.
Ausgenommen sind hier Kraftfahrzeuge, die separat unter den Klassen A1, A2 und A zusammengefasst sind.

Beförderungsberechtigt sind bis zu acht Personen, außer dem Fahrzeugführer (inklusive Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination die maximal zulässigen 3,5 t nicht übersteigt).

Mindestalter ist 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17″)

Die Klassen AM und L sind inbegriffen.
Motorrad: Führerschein-Klasse A Offen
In der offenen Motorradführerscheinklasse werden Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h zusammengefasst.

Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sowie mit einer Leistung von mehr als 15 kW sind mit eingeschlossen.

Mindestalter ist 20 Jahre (wenn mindestens zwei Jahre Vorbesitz der Klasse A2 vorhanden ist, dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich).

Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
Für den Direkteinstiegin die offene Motorradführerscheinklasse A ist das Mindestalter 24 Jahre.
Die Klassen A2, A1 und AM sind inbegriffen.
Motorrad: Führerschein-Klasse A2
Hier werden Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht die Größe 0,2 kW/kg nicht übersteigt, zusammengefasst.

Mindestalter ist 18 Jahre.

Inbegriffen sind die Klassen A1 und AM.

Hinweis: Wenn vor dem 19.01.2013 der Führerschein in der Klasse A (beschränkt) erteilt wurde, ist der Führerscheinbesitzer nach zwei Jahren automatisch für Klasse A (unbeschränkt) zugelassen.
Motorrad: Führerschein-Klasse A1
Hier werden Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht die Größe 0,1 kW/kg nicht übersteigt, zusammengefasst.

Eingeschlossen sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter ist 16 Jahre.

Inbegriffen ist die Klasse AM.
LKW: Führerschein-Klasse C/CE

LKW-Führerschein ohne Anhänger. Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

 

LKW-Führerschein mit Anhänger. Die Klasse CE mit dieser Führerscheinklasse darf man schwere Lastzüge und Sattelzüge fahren. Hierbei gibt es keine Gewichtsbegrenzung. Die Lastzüge setzen sich aus einem Kraftfahrzeug über 3.500kg und Anhänger mit über 750kg zusammen.

 

Mindestalter ist 21 Jahre.

 

Ausnahme:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Rufen Sie uns jetzt an!

​Mit Spaß durch die Führerscheinausbildung.

+49 (0) 30 526 46 003

Beste Leistung zu Top Preisen.

Die Fahrschule Funda steht mit ihrem Namen in Berlin Spandau in der nähe der Wasserstadtbrücke für eine freundliche und kompetente Führerscheinausbildung.

 

 Besonders Fahrschüler mit Ängsten im Straßenverkehr werden dabei die Ängste mit Verständnis und Erfahrung gezielt genommen.

 

 Die Fahrschule Funda findet für jeden Fahrschüler den „Königsweg“ und bringt euch sicher durch den Führerschein in Berlin Spandau.

 


KONTAKT


Rufe uns an

+49 030 / 526 46 003


+49 0176 / 700 27 433

Besuche uns

Rauchstr. 28
13587 Berlin

Öffungszeiten

MO-FR 12:00 – 18:00

Mehr Infos